Lagerung von Schadholz

Information aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Grundsätzlich stellt die Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen eine nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit dar und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen mit landwirtschaftlichen Fördervorgaben vereinbar. Außerhalb der Vegetationsperiode (beim Dauergrünland) bzw. im Zeitraum nach der Ernte bis zur Bestellung (bei Ackerland) ist grundsätzlich auch eine mehrwöchige bis […]
Versorgungssicherheit im Fernwärmenetz

Vorstand Richard Sperber und Geschäftsführerin Anna Däullary
Laubholz ist nicht gleich Brennholz

Bildtext: Eichen aus dem Nürnberger Land am Submissionslagerplatz Pretzfeld –
Foto: AELF Roth-Weißenburg