Beitrag der SVLFG

Ein Übermaß an UVA- und UVB-Strahlung schädigt die Haut und erhöht das Hautkrebsrisiko. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt Maßnahmen vor, mit denen sich Praktiker bei der Waldarbeit vor UV-Strahlung schützen.

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 200.000 Personen neu an Hautkrebs. Seit 2014 ist dank arbeitsplatzbezogener Messungen zur UV-Bestrahlung bekannt, dass gerade Menschen der Grünen Branche einem hohen Risiko ausgesetzt sind, zu viel UV-Strahlung aufzunehmen. Da sie viel draußen arbeiten, schließt dies Beschäftigte im Forstbereich, aber auch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ein. Sonnenschutzmaßnahmen sind damit für diese Zielgruppe von großer Bedeutung. Problematisch ist jedoch, dass die Hautkrebsprävention vielen Praktikern, Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen sowie Beschäftigten noch unbekannt ist oder diese oftmals unterschätzt wird.

Hautkrebs als Berufskrankheit

Aufgrund des Klimawandels wird die UV-Strahlung stärker. Diese ist Bestandteil des Sonnenlichts und kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben: Während eine moderate UV-Aufnahme zur Bildung von Vitamin D beiträgt, kann eine übermäßige Aufnahme zu einem erhöhten Risiko für Hautkrebs führen. Jedes Jahr gehen mehr als 2.000 Verdachtsanzeigen bei der SVLFG ein. Vor 10 Jahren wurde die Berufskrankheit mit der Nummer 5103 eingeführt. Sie bezieht sich auf Hautkrebs wie Plattenepithelkarzinome und mehrere aktinische Keratosen der Haut, die durch natürliche UV-Strahlung entstehen. Besonders betroffen sind Körperbereiche wie Gesicht, Ohren und unbehaarte Kopfhaut.

Aktiv vor UV-Strahlung schützen

Um sich selbst bei der Waldarbeit zu schützen, können vielfältige Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören:

  • Beschattung von Arbeitsplätzen: Durch Beschattung von Arbeitsplätzen kann die UV-Strahlung reduziert werden.
  • Anpassung der Arbeitszeiten: Wo möglich, sollten Arbeitszeiten so geplant werden, dass die Aufnahme von UV-Strahlung während der intensivsten Sonnenstunden minimiert wird.
  • Sonnenschutzmittel benutzen: Sonnencreme schützt die unbedeckten Hautpartien. Zur Anwendung kommen Produkte mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher. 
  • Schutzkleidung: Grundsätzlich ist bei Aufenthalt im Wald das Tragen von Hemden oder Oberteilen mit langen Ärmeln und langen Hosen wichtig. Auch sind Kappen mit Nackenschutz oder Hüte mit breiter Krempe sinnvoll. Dicht gewebte Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Zum Schutz der Augen bietet sich eine Sonnenbrille mit UV-Filter und Seitenschutz an. Spezielle UV-Schutzkleidung ist nicht erforderlich.

Die SVLFG fördert den Neukauf ausgewählter UV- und Hitzeschutzprodukte. Darunter finden sich Kühlkleidung sowie Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz. Mehr zu den Fördervoraussetzungen steht unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

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